Die Kombination von Interlock-Implementierung und Rehabilitation in Frankreich

2011 
Im Februar 2011 wurde in Frankreich der Einsatz von Alkohol Interlocks gesetzlich geregelt. Der Beitrag beschaeftigt sich mit der in diesem Zusammenhang von Experten diskutierten Frage, wie Interlocks und Fahrernacherziehungsprogramme kombiniert werden koennen. Alkohol-Interlock-Geraete wurden zu Beginn ohne begleitende Massnahmen eingesetzt, Ziel war lediglich, Betrunkene am Lenken von Fahrzeugen zu hindern. Interlock-Programme wurden in der Folge als Teil von Rehabilitationsprogrammen angesehen, der Anstieg der Rueckfallraten nach Beendigung der Programme laesst jedoch darauf schliessen, dass begleitende psychologische und medizinische Massnahmen nicht oder nur in unzureichendem Ausmass vorhanden waren. Mittlerweile kommen immer mehr Unterstuetzungs- und Monitoring-Programme in Kombination mit Alkohol Interlocks zum Einsatz. Evaluierungen zeigen, dass - wenn das Interlock-Programm Teil eines begleitenden und unterstuetzenden Fahrnacherziehungsprogrammes ist - die Rueckfallraten auch mehrere Jahre nach Entfernung des Interlock-Geraetes zwei- bis dreimal niedriger sind. In diese Programme koennen neben Rueckfalltaetern und wegen Trunkenheit verurteilte Fahrer auch andere Zielgruppen wie nicht Straffaellige oder Ersttaeter integriert werden. Zu diskutieren ist das Problem der sozialen Exklusion aufgrund langen Fuehrerscheinentzugs und die Frage, ob statt dessen nicht effizientere Modelle zum Einsatz kommen sollen, die Rueckfaelle verhindern koennen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Mobilitaet. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D369012. (KfV/K)
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