Das Kantonale Bedrohungsmanagement: Rechtliche Grundlagen eines neuen Polizeiparadigmas

2021 
Das Bedrohungsmanagement und damit der Anspruch der fruhzeitigen Gefahrenerkennung und -abwehr verbreitet sich als neues Paradigma in der Schweizer Polizeiarbeit. So verfugen mittlerweile die meisten Kantone uber ein kantonales Bedrohungsmanagement (KBM), in welchem immer haufiger Algorithmen zum Einsatz kommen. In Anbetracht dieser Entwicklung nimmt sich dieser Beitrag der Frage an, ob und inwiefern die rechtlichen Grundlagen de lege lata die Massnahmen tragen, die innerhalb des Bedrohungsmanagements ergriffen werden, oder ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Untersucht wird diese Frage am Beispiel der Kantone Solothurn, St. Gallen und Zurich. Es wird festgestellt, dass nicht nur neue Begrifflichkeiten wie diejenigen des «Gefahrders» oder Instrumente wie die «Gefahrderansprache» juristischer Klarung bedurfen, sondern auch mit Blick auf den Austausch und die Bearbeitung von Personendaten Handlungsbedarf ersichtlich wird. Die Analyse zeigt schliesslich, dass das Bedrohungsmanagement als Ausdruck eines neuen praventiven Ansatzes in der Polizeiarbeit nach einem grundsatzlichen Diskurs uber dessen grund- und freiheitsrechtliche Verortung sowie uber eine angemessene rechtsstaatliche Verankerung der ihm zugrunde liegenden Verfahren verlangt.
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