Der Schutz der Grundrechte in Deutschland nach 9/11

2012 
Der Gesetzgeber hat auf die vom transnationalen Terror ausgehenden Herausforderungen mit einem Umbau des Sicherheitsrechts reagiert, der aus einer Vielzahl von Einzelmasnahmen besteht. Im Hinblick auf die damit verbundenen, teilweise schwerwiegenden Grundrechtseingriffe hat das Bundesverfassungsgericht sich bemuht, die insbes. in Zusammenhang mit dem RAF-Terror entwickelten Linien seiner Rechtsprechung fortzufuhren, so etwa in Entscheidungen zum Luftsicherheitsgesetz, zur Online-Durchsuchung und zur Vorratsdatenspeicherung. Nur selten hat das Bundesverfassungsgericht absolut geschutzte Rechte und unantastbare Kernbereiche befurwortet. In der Regel hat es Eingriffe in gewissem Umfang zugelassen, aber – abhangig von deren Breite und Tiefe – besonders strenge Anforderungen gestellt.
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