Europaeischer Fuehrerscheintourismus. Rechtsprechung des EuGH und nationale Rechtsgrundlagen

2015 
Behandelt werden die Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofs (EuGH) zur gegenseitigen Anerkennung der in einem Mitgliedsstaat der EU erteilten Fahrerlaubnisse einschliesslich dem Wohnsitzprinzip. Eingegangen wird auf die Entscheidungen zur EU-Fahrerlaubniserteilung bei fuehrerscheinrechtlichen Massnahmen sowie den Gesichtspunkt, dass die Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis eine zeitliche Zaesur darstellt, die es ausschliesst, dass vor diesem Zeitpunkt verwirklichte Umstaende von einem spaeteren Aufenthaltsstaat als Anlass fuer Fahreignungszweifel verwendet werden duerfen. Wesentliche Regelung im deutschen Recht betreffend die Inlandsgueltigkeit von Fahrerlaubnissen aus EU-Staaten oder EWR-Staaten stellt Paragraf 28 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dar. Die Faelle, in denen eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nicht zu einer Fahrberechtigung im Inland fuehrt, sind in Paragraf 28 Absatz 4 Seite 1 Nummer 1 bis 9 FeV aufgelistet. Untersucht wird, ob diese Regelungen europarechtskonform sind, ebenso wie die Regelung in Paragraf 28 Absatz 4 Seite 3 FeV und in Paragraf 29 FeV. Besprochen wird des Weiteren das derzeit beim EuGH anhaengige Verfahren C-260/13, Rs. "Aykul".
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