Betriebliche Altersversorgung/Pensionsfonds und Staat-Privat-Arbeitsteilung in ausgewählten europäischen Ländern: Mit einigen Anmerkungen zu den Rückwirkungen der Finanzkrise

2010 
Vor dem Hintergrund erwarteter Belastungsanstiege bei den gesetzlichen Rentensystemen haben viele europaische Lander Einschrankungen beim Rentenniveau vorgenommen. Zur Kompensation wird seit langem eine starkere Rolle der kapitalgedeckten Zusatzsicherung, insbesondere der betrieblichen Komponente gefordert (und oft auch gefordert). Deutschland hat diesen Weg vergleichsweise spat beschritten und Losungen gewahlt, die eine Abkehr von der klassischen (zumeist arbeitgeberfinanzierten) betrieblichen Altersversorgung bedeutete und vorrangig auf die steuerliche bzw. beitragsmasige Begunstigung sowie die Zuschussgewahrung bei Sparern im Niedrigeinkommensbereich setzte. Das Fehlen einer Erfassung aller Beschaftigten und die schiefe Verteilungswirkung dieser Forderung ist seither Gegenstand breiter Kritik. Ein abschliesender Teil der Studie analysiert verfugbare Informationen der OECD zu den Ruckwirkungen der Finanzkrise auf die betrieblichen Altersversorgungssysteme im Jahre 2008. Auch, wenn mehr oder weniger alle Landersysteme in der Makroperspektive Wertverluste einstecken mussten, so fallen sie doch sehr unterschiedlich aus. Sie variieren etwa zwischen minus 8 bis minus 40 %, was sich weitgehend auf das Grundmuster der jeweiligen Anlagestrategie zuruckfuhren lasst. Die Verluste waren zumeistuberdurchschnittlich bei starker Ausrichtung auf Unternehmensbeteiligungen und Aktien, zumeist gering bei starken Anlagesegmenten in festverzinslichen Papieren. Auch die individuelle Betroffenheit von den Krisenfolgen fallt sehr unterschiedlich aus: eher gering sind diese bei Ruhestandlern, Mitgliedern von leistungsdefinierten Systemen und generell bei Jungeren. Am hartesten getroffen wurden im Allgemeinen Beschaftigte in beitragsdefinierten Systemen nahe dem Ruhestand. An sie werden Wertverluste beim Anlagevermogen direkt 'weitergereicht'. Bei leistungsdefinierten Systemen werden andererseits Unternehmen oft von Nachschusspflichten getroffen, was wiederum europaische Regierungen oft aus wirtschaftlichen Stabilisierungsgrunden abzufangen suchen.
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