Kreditwürdigkeitsprüfung, Exploration und Beratung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen nach der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

2016 
Durch die Umsetzung europaischen Rechts sind im BGB jetzt nicht nur neue Beratungspflichten im Vorfeld der Kreditvergabe, sondern auch eine zivilrechtliche Pflicht zur Kreditwurdigkeitsprufung vorgesehen. Gleichzeitig sind nun mit den §§ 505a ff. BGB zivilrechtliche Rechtsfolgen bei Verstos gegen die letztgenannte Pflicht festgeschrieben. Mit all dem gehen zahlreiche noch offene Fragen einher, mit denen sich sowohl Praxis als auch Wissenschaft auseinanderzusetzen haben. Im Folgenden soll einigen von diesen nachgegangen werden.
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