Benchmarking von Verwaltungsreformen

2019 
Benchmarking ist ein Instrument der Verwaltungsreform, welches durch Leistungsvergleiche Verbesserungen initiieren soll. Mit der Verankerung der Leistungsvergleiche in Art. 91 d des Grundgesetzes wurde die Erwartung verbunden, dass Leistungsvergleiche in der Praxis systematisch etabliert werden wurden. Diese Erwartung wurde allerdings enttauscht: Vor allem auf Bundesebene kommt Benchmarking bisher nur sehr selten zum Einsatz. Insbesondere auf kommunaler sowie auf fachlicher Ebene wurde Benchmarking gleichwohl in etlichen Initiativen erprobt und teilweise etabliert. Von einem flachendeckenden Einsatz ist Benchmarking trotz einzelner guter Erfahrungen allerdings noch deutlich entfernt.
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