Was müssen (Viszeral‑)Chirurg*innen von Aspekten autonomer Entscheidung hinsichtlich Selbstbestimmung, Patient*innenverfügung und Suizid wissen

2021 
Das Selbstbestimmungsrecht von Patient*innen hat in den letzten Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen. In der klinischen Praxis findet es seinen konkreten Ausdruck im Konzept der informierten Einwilligung, wonach medizinische Eingriffe auserhalb von Notfallsituationen nur mit Einwilligung der aufgeklarten Patient*in zulassig sind. Fur den Fall spaterer Einwilligungsunfahigkeit besteht die Moglichkeit, eigene Behandlungswunsche in einer Patientenverfugung zu dokumentieren oder eine Vertrauensperson als rechtliche Stellvertreter*in zu benennen. An seine Grenzen kommt das Selbstbestimmungsrecht dort, wo die Patient*in arztliche Masnahmen einfordert, fur die keine medizinische Indikation besteht, die rechtlich verboten sind oder die dem Gewissen der Arzt*in widersprechen. Letzteres trifft auf den arztlich assistierten Suizid zu, der zwar rechtlich zulassig ist, zu dessen Durchfuhrung Arzt*innen aber nicht verpflichtet werden konnen.
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