Venenthromboseembolieprophylaxe bei urologischen Operationen

2013 
Die tiefe Beinvenenthrombose (TVT) und die damit einhergehende Gefahr einer Lungenembolie sind 2 Manifestationen einer Erkrankung. Die Haufigkeit einer TVT in der operativen Medizin ohne medikamentose Prophylaxe variiert zwischen 14 und 32%. Die daraus resultierende Lungenembolierate liegt bei 0,8–6,2%. Bei Verdacht auf eine TVT erfolgt eine diagnostische Abklarung mit Bestimmung der D-Dimere, einer Kompressionssonographie der Venen und ggf. einer Phlebographie. Bei Verdacht auf eine Lungenembolie erweitert sich die Diagnostik um eine CT-Angiographie und ggf. eine Echokardiographie. Bei Vorliegen einer TVT und/oder Lungenembolie muss unverzuglich eine Therapie eingeleitet werden (Vollheparinisierung oder systemische Thrombolyse). Das Auftreten einer TVT mit konsekutiver Lungenembolie kann durch eine konsequente Prophylaxe verringert werden. In die Risikoabschatzung fliesen exponentielle und dispositionelle Risikofaktoren ein. Zu den prophylaktischen Masnahmen zahlen Fruhmobilisation, Thromboseprophylaxestrumpfe und in der hochsten Risikogruppe (radikale Prostatektomie, Zystektomie) medikamentose Masnahmen, in der Regel mit niedermolekularen Heparinen. Die Venenthromboseembolieprophylaxe nach derartigen Eingriffen sollte uber 4 bis 5 Wochen postoperativ durchgefuhrt werden.
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