Behandlung im Voraus Planen – Weiterentwicklung der Patientenverfügung: Was die Anästhesistin/der Anästhesist dazu wissen muss

2019 
Trotz der zur Verfugung stehenden Vorsorgeinstrumente Patientenverfugung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfugung ist der Behandlungswille des Patienten in der konkreten Situation oft nicht in handlungsleitender Weise bekannt. Ziele des systemisch angelegten Konzepts „Behandlung im Voraus Planen“ sind die Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung des Behandlungswillens des Patienten fur den Fall, dass er selbst nicht (mehr) rechtsverbindlich uber seine Behandlung entscheiden kann. Auf der individuellen Ebene unterstutzt ein speziell geschulter Gesprachsbegleiter zunachst bei der Formulierung der Einstellungen zu Leben, schwerer Erkrankung und Sterben. Darauf aufbauend konnen die Behandlungswunsche fur verschiedene medizinische Situationen besprochen und z. B. in einer Patientenverfugung dokumentiert werden. Hierzu gehoren der Notfall, die Situation im Krankenhaus bei unklarer Dauer der Einwilligungsunfahigkeit und die Situation bei dauerhaftem Verlust der Einwilligungsfahigkeit. Durch achtsame, nichtdirektive Gesprachsfuhrung im Sinne einer gemeinsamen Entscheidungsfindung („shared decision making“) wird der Vorausplanende befahigt, gut informiert und reflektiert zu entscheiden („informed consent“). Die an den zukunftigen Behandlungsentscheidungen beteiligten Personen, insbesondere der zukunftige Vertreter, werden moglichst fruhzeitig einbezogen. Die institutionelle und regionale Implementierung des Konzepts fordert die Umsetzung des auf diese Weise ermittelten und wirksam dokumentierten Patientenwillens in der gesamten Versorgungskette. Durch den neuen § 132 g SGB V, der den Einrichtungen der stationaren Altenhilfe und der Eingliederungshilfe ermoglicht, Behandlung im Voraus Planen zulasten der GKV anzubieten, ist eine zunehmende Verbreitung des Konzepts zu erwarten.
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