Leistungsanspruch auf prophylaktische Behandlung bei genetischer Prädisposition für Brustkrebs

2017 
Gentests konnen die Pradisposition fur verschiedene Erkrankungen offenbaren. Die Nachfrage nach Gendiagnostik und korrespondierenden prophylaktischen Masnahmen steigt stetig an. Fur die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bestehen jedoch Rechtsunsicherheiten, ob ein bloses Erkrankungsrisiko („risk of disease“) Grund genug dafur ist, die Kosten fur prophylaktische Masnahmen zu tragen. Stehen bei bestimmten Krebserkrankungen, wie bspw. beim hereditaren Brustkrebs, medizinisch wirkungsvolle prophylaktische Masnahmen zur Verfugung, so erscheint die derzeitige Praxis, im Einzelfall zu entscheiden, insuffizient.
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