Vorhaltung von Antidota im Notarztdienst

2012 
Bundesdeutsche Rettungsmittel halten eine Vielzahl von Antidota fur Vergiftungsnotfalle vor. Der Rettungsdienst kommt zumeist mit Vergiftungsfallen in Beruhrung, die eine Storung der vitalen Funktionen bereits ausgelost haben oder potenziell auslosen. Die notarztlichen Masnahmen bestehen dabei in erster Linie nicht darin, vor Ort spezifische Antidota zu geben. Vielmehr wird der Notarzt symptomatische Masnahmen bis hin zur kunstlichen Beatmung vor Ort durchfuhren. Die Indikationen fur eine Antidotgabe vor Ort sind selten. Die Autoren, uberwiegend aktive Notarzte und Toxikologen, haben mit Mandat der Arbeitsgemeinschaft der in Norddeutschland tatigen Notarzte (AGNN) den Versuch unternommen, einen Vorschlag fur eine sinnvolle Vorhaltung von Antidota auf notarztbesetzten Rettungsmitteln zu erarbeiten. Die Ergebnisse beruhen auf den Erfahrungen aus vielen Notarzteinsatzen. Die Toxikologen uberblicken Giftnotrufe beim GIZ-Nord in Gottingen 1996−2010. Im Fortbildungsausschuss der AGNN wurde die erarbeitete Liste in den Jahren 2007 und 2008 diskutiert, auch erfolgte eine Diskussion auf der Fachtagung der Arztlichen Leiter der Rettungsdienste 2009 in Erfurt. Beide Gremien unterstutzen die Liste. Die auf Notarztwagen vorzuhaltenden Antidota konnen ohne Einschrankungen der Therapiequalitat auf 5 im Notfall zu verwendende Substanzen reduziert werden: Atropin, 4-Dimethylaminphenol (4-DMAP), Naloxon, Toloniumchlorid, Aktivkohle. Diese generellen Empfehlungen mussen lokalen Gegebenheiten angepasst werden. Es wird ein Vorschlag zur Reduktion der auf Noteinsatzfahrzeugen vorzuhaltenden Antidota gemacht. Die Liste der Antidota basiert auf einem niedrigen Evidenzniveau (Expertenmeinung), da eine ausreichende Studienlage nicht vorhanden ist. Basis der Liste ist daher die Erfahrung von Notarzten und Toxikologen. Die Liste ist eine Diskussionsgrundlage und soll zur Durchfuhrung weitergehender Studien anregen.
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