Kriminologie. Kriminalbiologie. Poenologie

1939 
:psychiatrie ist auch berufen, in hirnphysiologische Fragenkomplexe hineinzuleuehten, z. B. in die Verh~Itnisse bei kindlichen Aphasien, Wortblindheit, Wor~stummheit ~nd Sehreibund Lesesehw~che. Der Bogen kinderpsychiatriseher Forschung spannt ;sich sehr weft und aus ihren Erkenntnissen werden sich wichtige Riehtlinien ftir das praktisehe I-Iandeln ergeben. Karl Kothe (Beflin-Bueh). Sehmitz, It.-A.: Er~ahrungen aus der Rheinisehen Landesklinik flit Jugendpsyehiatrie und dem Rheinisehen Provinzial-Institut fiir psyehiatriseh-neurologisehe Erbforsehung. Fsychiatr.-neur. Wschr. 1941, 185--188. Im Mittelpunkt der beiden im Titel genannten Institute steht die Frage naeh dem Erbwert der Behandelten. Lange Zeit hatte es den Ansehein, als ob sich der Arzt zu der Frage naeh dem Erbwert nur negativ zu guftern habe, indem er das Vorllegen yon Erbkrankheiten feststellte bzw. aussehtol3. Abet wenn dies aueh in Zukunft die Grundund Ausgangsstellung ffir den Arzt bMben wird, so darf man doeh nicht bei den im Steritisierungsgesetz aufgefiihrten Erbleiden im engeren Sinne stehenbleiben. Ein neuer Erla/~ des Reichsministers des Inneren gibt einige Ma/3stgbe, mit deren I-Iilfe eine Aufgliederung naeh dem Erbwerte vorgenommen werden kann. Ein wertvoller Anfang ist gemaeht mit der St~dung in 1. asoziale Personen, 2. tragbare Familien, 3. DurehsehnittsbevSlkerung und 4. erbbiologisch besonders wertvolle Personen. In dem Erlai] wird aueh der Begriff der Asozialen ngher umschrieben. Das wiehtigste Aufgabengebiet fiir die Kinderpsyehiatrie ist die Rfiekfiihrung der geistig-seelisehen Eigensehaften auf wenige erbliche Komponenten. tiler erscheint das yon Schroeder , dem Vater der Kinderpsyehiatrie in Deutschland, angegebene Vorgehen als der gewiesene Weg. In tier Landesklinik fiir Jugendpsyehiatrie in Bonn wird jede PersSnliehkeit grunds/itzlieh and systematiseh naeh 6 bestimmten Richtungen hin analysiert und approximativ bestimmt. Diese 6 Riehtungen sind aber nicht versehiedene Standpunktbetraehtungen. Die Vormundsehaftswad Jugendgerichte sind zunehmend dazu iibergegangen, vor Anordnung der Ffirsorgeerziehung die Erziehungsbedfirftigen k l in i seh beobaehten ~u lassen. Auch die rheinischen Erbgesundhei~sgeriehte bedienen sieh mit Vorliebe der Landesklinik. Wieh~ig ist, da/~ die Kliniken, in denen Jugendpsyehiatrie getrieben wird, den Anschlu/? an den Lehrbetrieb einer Hoehsehule oder Universitgt linden. An die Stelle einer untersehiedslosen Ftirsorget~tigkeit ist eine planvolle Siehtungsarbeit getreten mit Ausrichtung auf ein Idealbild kSrperlieh-seeliseher Gesundheit. H. TSbben (Mfinster i. W.).
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