Das Krankheitsbild im Sinne der Berufskrankheit 2102 Meniskopathie

2020 
Im Auftrag des arztlichen Sachverstandigenbeirates Berufskrankheiten beim Bundesministerium fur Arbeit und Soziales hat sich eine interdisziplinare Arbeitsgruppe, bestehend aus Arbeitsmedizinern, Orthopaden, Radiologen und Unfallchirurgen mit dem Krankheitsbild im Sinne der Berufskrankheit 2102 Meniskopathie befasst. Nach der Leitlinie „Meniskuserkrankung“ der Deutschen Gesellschaft fur Orthopadie und Unfallchirurgie (2015) wird die Meniskopathie klinisch und nach Durchfuhrung einer Magnetresonanztomographie (MRT) diagnostiziert. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe ist eine beidseitige, mindestens drittgradige Meniskopathie nach Stoller in der MRT vorwiegend im Bereich des Innenmeniskushinterhorns zu fordern.
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