Probleme der ärztlichen Begutachtung aus der Chirurgie mit Unfallchirurgie, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, Urologie und Orthopädie

1992 
Die Beurteilung von Organverletzungen, z. B. Milz, Leber- und Nierenrupturen, mus nach funktionellen Gesichtspunkten erfolgen und hat die verbliebene Funktionseinschrankung zu berucksichtigen. Die Begutachtung sollte daher von den Vertretern des jeweiligen Fachgebietes (Internisten, Urologen) durchgefuhrt werden. Es ist bekannt, das es gerade bei Leber- und Milzrupturen nicht selten zu Narbenhernien kommt, die hinsichtlich der gutachterlichen Beurteilung kaum Schwierigkeiten machen. Selbstverstandlich mussen auch Bauchwandbruche nach Operationen als mittelbare Unfallfolge anerkannt werden, wenn ein ursachlicher Zusammenhang mit dem Eingriff besteht und die Operation als Folge des Unfallgeschehens erforderlich wurde. Anders ist es mit der Anerkennung von Leistenhernien als Unfall- oder Verletzungsfolge.
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