Frühförderung in den anderen Bundesländern

2013 
Mit Inkrafttreten der FruhV im Jahre 2003 wurde die Kostenteilung fur die Umsetzung der Komplexleistung durch die Trager der Sozial- und Jugendhilfe sowie der Krankenkassen spezifiziert und gegenuber den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und heilpadagogischen Leistungen abgegrenzt. Damit konnten die Grundlagen fur die Umsetzung der Leistungen zur Fruherkennung und Fruhforderung nach § 30 SGB IX bundesweit festgeschrieben werden.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []