Juristische Qualitätskriterien von Arzthaftungsgutachten
2017
In Arzthaftungsverfahren kann das Gericht in Ermangelung eigener medizinischer
Sachkunde das Vorliegen eines behaupteten Behandlungsfehlers nicht selbst
beurteilen. Dies gilt auch fur die Frage der Kausalitat zwischen einem
Behandlungsfehler und dem patientenseits behaupteten Gesundheitsschaden.
Insoweit ist das Gericht auf das Gutachten eines medizinischen Sachverstandigen
angewiesen und an dessen Bewertung gebunden, sofern keine Qualitatsmangel in
medizinischer und/oder juristischer Hinsicht vorliegen. Je besser der
medizinische Sachverstandige den juristischen Hintergrund in
Arzthaftungsverfahren kennt, desto geringer ist das Risiko von juristischen
Qualitatsmangeln in Arzthaftungsgutachten und damit auch von Fehlurteilen.
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