Die neuen Heilverfahren der DGUV: Aus der Sicht eines Städtischen Krankenhauses

2016 
Die Anforderungen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fur die neuen Heilverfahren wurde ab 1.1.2013 im neuen Katalog vorgestellt. Die Umsetzung fur die Zulassungen zum Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) sollten 2014 abgeschlossen sein. Diese Anforderungen stellten viele unfallchirurgische Kliniken vor grose strukturelle und personelle Herausforderungen. Hintergrund war der Wunsch der DGUV nach einer Qualitatsverbesserung der Patientenbehandlung mit schwersten Arbeits- und Wegeunfallen durch Lenkung in qualifizierte Zentren mit hohen Fallzahlen. Dass die Erlose fur diese Kliniken den geforderten Qualitatsverbesserungen angepasst werden sollten, war nicht vorgesehen. Nach 2 Jahren Erfahrung mit dem SAV konnen wir als Stadtische Klinik folgende Veranderungen konstatieren: Die Strukturen wurden verbessert (Einrichtung einer Klinik fur Neurochirurgie, plastische Chirurgie, Abteilung fur Thoraxchirurgie). Die hohen Anforderungen an die Qualifikation und Anwesenheit der Arzte stellt ein standiges Problem dar. Die Zahl der Patienten mit schweren und schwersten Verletzungen hat deutlich zugenommen (v. a. 2015). Die Erlose fur die komplexen Versorgungen sind nicht ausreichend im Diagnosis-related-groups(DRG)-System abgebildet, zumindest sind explizit hierfur keine gesonderten Fallpauschalen im DRG-Entgeltkatalog vorgesehen. Die Abrechnung eines Zentrumszuschlags zusatzlich zu den DRG-Erlosen erfolgt nicht.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    2
    Citations
    NaN
    KQI
    []