Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg – Ergebnisse einer Befragung der Gesundheitsämter

2017 
Ziel der Studie In Baden- Wurttemberg (BaWu) wurde Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung (ESU) in das vorletzte Kindergartenjahr vorverlegt mit dem Ziel, bei Kindern mit Entwicklungsrisiken fur einen erfolgreichen Schulbesuch hinreichend Zeit fur notwendige Fordermasnahmen zu gewinnen. Die Praxis in der Durchfuhrung der im vorletzten (Schritt 1) und letzten (Schritt 2) Kindergartenjahr erfolgenden ESU in BaWu sollte jetzt analysiert und daraus Starken, Schwachen und Veranderungsbedarf abgeleitet werden. Methodik Samtliche 38 Gesundheitsamter (GA) in BaWu erhielten einen umfangreichen Fragebogen. Darin machten Arzte und sozialmedizinischen Assistentinnen nach standardisierten Vorgaben Angaben zu Basisdaten, Ressourcenbedarf, Akzeptanz, Kooperation, Inhalten, Methoden und Wirkung der ESU und erganzten diese mit freien Kommentaren. Grundlage der Fragen waren die landesweit standardisierten Arbeitsrichtlinien fur die Einschulungsjahrgange 2016 (Schritt 2) und 2017 (Schritt 1). Ergebnisse In Schritt 1 wurde im Median 2091 Kinder je Amt untersucht, in Schritt 2 192 Kinder. Die personellen Ressourcen wurden von manchen GA als nicht ausreichend angesehen. Die ESU wurde ganz uberwiegend als unverzichtbar oder hilfreich eingeschatzt. Der Austausch mit Eltern und Erziehern hat einen hohen Stellenwert. Die ESU erfolgt komplett oder uberwiegend nach den Arbeitsrichtlinien. Veranderungsbedarf wird bei einigen Aspekten des Entwicklungsscreenings in Schritt 1 gesehen. Erzieherinnenbeobachtungsbogen und Elternfragebogen werden als hilfreich betrachtet. Die GA schatzen, im Mittel bei 20% der Kinder schulrelevante gesundheitliche Einschrankungen zu entdecken, insbesondere im Bereich der Sprache. Oft fehlen Informationen uber die nach der ESU eingeleiteten Fordermasnahmen. Schlussfolgerung Die Vorverlagerung von Schritt 1 der ESU in das zweite Kindergartenjahr hat sich aus Sicht der GA bewahrt und erfahrt eine hohe Akzeptanz der Beteiligten. Eine Weiterentwicklung der eingesetzten Screeningmethoden und der Beobachtungs-/ Fragebogen erscheint sinnvoll. Ruckmeldungen zu eingeleiteten Fordermasnahmen sollten die Regel werden. Schritt 2 sollte auf Kinder mit besonderen gesundheitlichen und sonderpadagogischen Bedarfen und ihre Bezugspersonen fokussiert werden.
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