Inanspruchnahme begleitender Hilfen im Arbeitsleben von hörgeschädigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Nordrhein-Westfalen

2014 
Ziel der Studie: Begleitende Hilfen am Arbeitsplatz sind ein wichtiger Faktor fur die Teilhabe von Menschen mit einer Horschadigung am Arbeitsleben. Im folgenden Beitrag werden die Ergebnisse aus der GINKO-Studie (Gesetzeswirkungen bei der beruflichen Integration schwerhoriger, ertaubter und gehorloser Menschen durch Kommunikation und Organisation; Projektforderung: BMAS) vor dem Hintergrund eines Gutachtens der Universitat zu Koln (Auftraggeber: MAIS) reflektiert, um so einen umfassenden Blick auf die berufliche Lage von Menschen mit einer Horschadigung in NRW zu erhalten. Im Mittelpunkt steht bei der Zusammenfuhrung der beiden Studien die Frage, wie die Ergebnisse der GINKO-Studie fur NRW durch das Gutachten der Universitat zu Koln erklart werden konnen. Methodik: In der in Kooperation mit dem Deutschen Schwerhorigenbund e.V. und dem Deutschen Gehorlosen Bund e.V. durchgefuhrten GINKO-Studie wurden erwerbstatige Betroffene mit einem standardisierten Fragebogen, der auch online mit Gebardensprachfilmen zur Verfugung stand, schriftlich zu ihrer Situation am Arbeitsplatz befragt. In der NRW-Studie wurde partizipativ die Versorgungslage schwerhoriger, gehorloser und taubblinder Menschen uber Interviews bewertet und die Versorgungssituation uber amtliche Statistiken analysiert. Ergebnisse: Die Ergebnisse der bundesweiten GINKO-Studie zeigen, dass die befragten horgeschadigten Menschen in NRW tendenziell die gesetzlich vorgesehenen begleitenden Hilfen im Arbeitsleben haufiger in Anspruch nehmen als horgeschadigte Menschen im restlichen Deutschland. Statistisch lassen sich Unterschiede fur die Bereiche „Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten“ und „Psychosoziale Hilfen bei behinderungsbedingt auftretenden Konflikten“ nachweisen. Schlussfolgerung: Eine Ursache fur die tendenziell positivere Bewertung der Befragten in NRW konnte durch die besondere Angebotsstruktur begrundet sein. Diese Ergebnisse in NRW durfen aber nicht daruber hinwegtauschen, dass auch in vielen Bereichen in NRW die horgeschadigtengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes fur einen Grosteil der Befragten (noch) nicht realisiert ist und auch begleitende Hilfen offensichtlich noch nicht alle Betroffenen erreicht haben.
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