Entscheidungsfindung ohne „Worte“

2013 
Gehorlose Menschen sind in besonderen Mase von einer Nicht-Teilhabe im Sinne der ICF bedroht, da sie an der meist lautsprachlich stattfindenden Kommunikation nicht oder nur mit starken Einschrankungen teilnehmen konnen und ihnen der Zugang zu akustisch vermittelten Informationen nicht oder nur teilweise moglich ist. Fur die Teilhabe von gehorlosen Menschen sind sowohl Kenntnisse uber ihre Kommunikationsformen als auch die Gestaltung barrierefreier Kommunikationsraume notwendig. Fur die Gestaltung solcher Umgebungen wurden in letzten Jahren verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen. Der Frage, ob sie auch umgesetzt werden, geht das GINKO-Projekt am Beispiel der Teilhabe von gehorlosen Menschen am Arbeitsleben nach. Betroffene wurden mit einem standardisierten Fragebogen, der auch online mit Gebardensprachfilmen zur Verfugung stand, schriftlich zu Inhalten der aktuellen Gesetzgebung und der kommunikativen Situation am Arbeitsplatz befragt. Von den 1039 berufstatigen gehorlosen Teilnehmenden schatzt etwa ein Drittel (30,9%, n=321) ihren Arbeitsplatz als horgeschadigten-gerecht ein. 19,5% (n=203) beurteilen ihr Arbeitsumfeld, 20,7% (n=215) die Arbeitsorganisation und 24,4% (n=254) ihre Arbeitszeit als horgeschadigten gerecht. Etwa ein Drittel (33,2%, n=345) der Teilnehmenden findet, dass ihr Arbeitsplatz mit den erforderlichen technischen Hilfsmitteln ausgestattet ist. Zur Kommunikation am Arbeitsplatz werden uberwiegend laut- oder schriftsprachliche Kommunikationsformen eingesetzt. Die Ergebnisse der GINKO-Studie weisen zum einen daraufhin, dass die gesetzlich vorgesehenen Masnahmen zur Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplatzen bisher noch in geringem Mase umgesetzt werden. Dadurch konnen die kommunikativen Moglichkeiten gehorloser Arbeitnehmender beeintrachtigt und die Teilhabe an den in der heutigen Zeit mehr denn je wichtigen Kommunikationsprozessen auch im Rahmen eines „shared decision making“ im medizinischen Bereich erschwert sein.
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