Psychosomatische Grundversorgung in der Frauenheilkunde

2005 
Die Weiterbildungsordnung der Frauenarzte fordert zu Recht Grundkenntnisse der psychosomatischen Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Diese werden durch entsprechende Kurse mit den Inhalten „Theorie, Balint- oder Selbsterfahrungsgruppen, verbale Interventionstechnik“ vermittelt. Der Arzt soll in die Lage versetzt werden, die Beziehung zur Patientin diagnostisch, therapeutisch und stabilisierend einzusetzen. Durch ausreichende Selbstreflexion vermeidet er „blinde Flecken“, die das Erkennen der die Gesundheit storenden emotionalen Einflussgrosen erschweren. So werden besonders chronische Krankheiten besser verstehbar, die Krankheitsverarbeitung gefordert, die therapeutischen Zugange erweitert. Fachfremde neurotische oder psychotische Krankheitsformen werden schneller erkannt und einer entsprechenden Hilfe zugefuhrt. Ein Nebeneffekt dabei ist, dass die Arzte sich auch bei chronisch-rezidivierenden, emotional-tragischen oder unheilbaren Erkrankungen weniger hilflos fuhlen, schwierigen Patientinnen weniger argerlich oder verzweifelt gegenuber stehen und Beziehung als ein psychologisch-arztliches Instrument wahrnehmen und nicht als bedrohliche Nahe oder Verwobensein.
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