Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses bei unzureichender Datenlage

2021 
Entsprechend gesetzlicher Vorgaben entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) uber die Aufnahme neuer Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden in den GKV-Leistungskatalog (Gesetzliche Krankenversicherung) auf Grundlage der bestverfugbaren Evidenz. Sofern der Nutzen hinreichend sicher belegt ist, kann eine neue Methode in den Leistungskatalog aufgenommen werden, andernfalls ist eine Erprobungsstudie durchzufuhren. Das Ziel der Arbeit ist die Darstellung der Entscheidungsoptionen des G‑BA auch bei unzureichender Evidenzlage fur den Bereich Urologie. Auf der Homepage des G‑BA wurde eine Recherche nach den Beschlussen zu Beratungsverfahren im Bereich Urologie der letzten 10 Jahre durchgefuhrt. Es werden die jeweiligen Beschlusse im Lichte der jeweils verfugbaren Entscheidungsoptionen dargestellt. Am Beispiel der Beratungen zur LDR-Brachytherapie („low dose rate“) beim lokal begrenzten Prostatakarzinom wird das jahrelange, letztlich vergebliche Bemuhen um eine Verbesserung der Evidenzlage fur eine innovative Methode dargestellt. Im Vergleich zur Entwicklung von Leitlinien kann beispielsweise der G‑BA nur Ja/nein-Entscheidungen treffen und muss dafur die vorgefundene, oft unzureichende Datenlage akzeptieren, oder (muss) versuchen, die Datenlage durch die Initiierung einer eigenen Studie zu verbessern. Letzteres ist besonders schwierig, wenn es sich um bereits in der Praxis etablierte Methoden handelt. Eine besondere Herausforderung stellen neue, besonders invasive Methoden im Krankenhausbereich dar, die vom G‑BA bewertet und ggf. erprobt werden mussen. Inwiefern das gelingt, ist derzeit noch nicht absehbar.
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