Entscheidungshilfe bei erweitertem intensivmedizinischem Behandlungsbedarf auf dem Weg zur Organspende: Positionspapier der Sektion Ethik und der Sektion Organspende und -transplantation der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) unter Mitarbeit der Sektion Ethik der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN)

2019 
Verletzungen, insbesondere Schadel-Hirn-Traumata, oder bestimmte Erkrankungen und ihre jeweiligen Folgen konnen zur Folge haben, dass die davon betroffenen Patienten trotz aller intensivmedizinischen Bemuhungen daran versterben. Sollte eine Organspende nach deren Tod prinzipiell in Betracht kommen, sind regelhaft intensivmedizinische Masnahmen zur Aufrechterhaltung der Organe erforderlich, die aber nicht mehr dem betreffenden Patienten zunutze sein konnen. Dies kann zu einem ethischen Zielkonflikt zwischen einer wurdevollen Begleitung des Patienten am Lebensende und einem erweiterten Behandlungsbedarf zur bestmoglichen Organprotektion fuhren – besonders dann, wenn der Patient vorab eine Therapiebegrenzung bestimmt hat. Die Sektion Ethik und die Sektion Organspende und -transplantation der Deutschen Interdisziplinaren Vereinigung fur Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) haben in mehreren Sitzungen und einer Telefonkonferenz eine Entscheidungshilfe erarbeitet, die den Entscheidungsprozess hinsichtlich des Behandlungsumfangs bei potenziellen Organspendern zunachst auf die Bewertung 5 einzelner Dimensionen fokussiert, namlich die Gewissheit des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, den Organspendewunsch des Patienten, seinen Willen zur Therapiebegrenzung, die Eingriffsintensitat der zur Organprotektion erforderlichen erweiterten Behandlungsmasnahmen und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Organprotektion. Aus der Zusammenschau der Einzelbewertungen, die anhand eines dafur entwickelten Netzdiagramms verdeutlicht werden kann, lasst sich bei aller Komplexitat der Fragestellung doch erkennen, ob eine Fortfuhrung oder ggf. Erweiterung der intensivmedizinischen Masnahmen ethisch gerechtfertigt, fragwurdig oder gar ausgeschlossen erscheint. Die beschriebene Vorgehensweise kann ethische Zielkonflikte hinsichtlich des Therapieumfangs bei dem todgeweihten Patienten entscharfen helfen, bei denen eine Organspende medizinisch prinzipiell moglich erscheint.
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