Begutachtungsleitfaden für die multimodale Schmerztherapie
2016
N ach Einfuhrung des OPS-Codes 8-918 fur die Abrechnung der stationaren multimodalen Schmerztherapie zeigten sich deutliche Diskrepanzen zwischen den durchfuhrenden Leistungserbringern und dem sie kontrollierenden Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Das fuhrte 2011 zur Bildung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 (SEG 4) der MDK-Gemeinscha und des Berufsverbandes der Schmerztherapeuten (BVSD). Ziel war die Erstellung eines verlasslichen Begutachtungsleitfadens, der Beurteilungskriterien fur die Kriterien der OPS-Zier vorgibt. Es zeigte sich jedoch, dass das Aufstellen harter Kriterien dafur, welche Patienten und welche Fallkonstellationen eine vollstationare multimodale Schmerztherapie benotigen, sehr schwierig ist. Die Entscheidung kann immer nur individuell in Abhangigkeit von der besonderen Biograe, Komorbiditat und Risikokonstellation des Patienten und konkret bezuglich der angewendeten Masnahmen getroen werden.
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