Wesentliche Aspekte der augenärztlichen Begutachtung für die private Unfallversicherung

2014 
Auftrage zur Begutachtung stellen grundsatzlich hohe Anforderungen an den beauftragten Augenarzt, da sich diese Tatigkeit von seinem sonstigen klinischen Arbeitsfeld unterscheidet. Neben der Erfassung von objektiven Symptomen und subjektiver Symptomatik in besonderer analytischer Weise werden dem Augenarzt Kenntnisse zu grundlegenden Rechtsbegriffen wie haftungsbegrundender Kausalitat, Beweis, Beweismas etc. abverlangt. Nur unter den genannten Voraussetzungen kann der Augenarzt seiner Funktion als Sachverstandiger in hoher Qualitat genugen und die spezialarztlichen ophthalmologischen Leistungen adaquat den Forderungen des uberwiegend juristisch an jeweils gultigen Rechtsnormen orientierten Gutachtenauftraggebers ausrichten. Besonders haufige Schwierigkeiten bei der Erstellung von augenarztlichen Gutachten fur die private Unfallversicherung, beispielsweise Festsetzung der Minderung der Gebrauchsfahigkeit, Berucksichtigung einer Partialkausalitat, Diplopiebewertung, werden erortert.
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