Arzneimittelverordnungen bei koronarer Herzkrankheit: Werden die Therapieempfehlungen beachtet?

2003 
Die Arzneimitteltherapie der koronaren Herzkrankheit (KHK) ist eine langjahrige Therapie. Bei jedem Wechsel aus der hausarztlichen in die stationare Betreuung und zuruck kann es zu Anderungen der Medikation kommen. Durch Auswahl von Medikamenten, deren Wirksamkeit nach den Ergebnissen kontrollierter Studien zweifelhaft ist, kann der erwartete Nutzen der Arzneimitteltherapie ausbleiben. Bei 224 Patienten wurde in zwei internistischen Kliniken (eine Klinik mit einer kardiologischen Fachabteilung und eine allgemein-internistische Klinik) die Verschreibungshaufigkeit von Arzneimitteln zur Therapie der KHK unter Berucksichtigung der jeweiligen Kontraindikationen vor Krankenhauseinweisung des Patienten, in der Entlassungsempfehlung des Krankenhausarztes sowie drei Monate nach Entlassung ausgewertet. Fur keine der medikamentosen Therapien der KHK mit nachgewiesener mortalitatssenkender Wirksamkeit ergaben sich ausreichend hohe Verordnungsfrequenzen. Fur die Gruppen der β-Blocker und der Lipidsenker lag die Verordnungshaufigkeit in der Entlassungsmedikation bei jeweils 30%, fur Acetylsalicylsaure (ASS) bei 70% und fur ACE-Hemmer bei 60%. Hoher war die Verordnungshaufigkeit fur ASS, β-Blocker, Lipidsenker und ACE-Hemmer nur bei Patienten mit akutem Myokardinfarkt. Das Vorliegen von Kontraindikationen war nicht fur diese niedrige Verordnungsfrequenz verantwortlich, denn auch bei Patienten ohne Kontraindikationen lag die Verordnungshaufigkeit nicht signifikant hoher als im Gesamtkollektiv. Von den Patienten mit einer nachgewiesenen Hypercholesterinamie erhielten ein Drittel in der kardiologischen Fachabteilung und zwei Drittel in der allgemein-internistischen Klinik keine lipidsenkende Medikation. Die vorliegende Studie zeigt, dass Evidenz-basierte Therapieempfehlungen fur die Behandlung der KHK nicht ausreichend umgesetzt werden.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    17
    References
    10
    Citations
    NaN
    KQI
    []