Die Eingriffe an den peripheren Nerven

1948 
Eingriffe an den peripheren Nerven werden ausgefuhrt: a) zur zeitweiligen Unterbrechung sensibler Nerven zum Zwecke der ortlichen Schmerzbetaubung (Leitungsanasthesie); b) zur zeitweiligen und dauernden Unterbrechung der Leitung sensibler Nerven bei Neuralgien. Einspritzungen peri und endoneuraler Art, Vereisung, Durchschneidung, Resektion, Dehnung und Ausreisung der Nerven dienen diesem Zweck (s. Abschnitt Trigeminusneuralgie); c) zur Unterbrechung der Leitung motorischer Nerven bei Reizerscheinungen, bei verschiedenen angeborenen und erworbenen Nervenerkrankungen. In Frage kommt die Durchschneidung und die Resektion. Es handelt sich dabei meistens um eine Anzahl einzelner Nervenbundel (Stoffelsche Operation s. S. 211), wahrend die Durchschneidung eines ganzen Nervenstammes nur ganz selten ausgefuhrt wird (Amputationsneurome, Durchschneidung gemischter Extremitatennerven, falls Schmerzen im Vordergrund stehen und die Extremitat unbrauchbar ist); d) zur Behandlung von Nervenverletzungen. 1. Losung des Nerven aus Verwachsungen, die ihn von ausen bedrangen (Narben, Callus). Beseitigung von Fremdkorpern, die einen Druck von ausen auf die Nerven ausuben. 2. Beseitigung von Narben oder Fremdkorpern aus dem Innern des Nerven. 3. Vollstandige oder teilweise Ausschneidung von Narben mit folgender Naht, bei vollstandiger oder teilweiser Durchtrennung des Nerven.
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